RAD ranks
- Generale
- 01 Reichsarbeitsführer (Generlafeldmarschall, OF-10
- Bild fehlt – Generaloberstfeldmeister (Generaloberst OF-9); wie Nr. 3 Generalarbeitsführer, jedoch mit drei Sternen
- Bild fehlt – Generalfeldmeister (General der Waffengattung OF-8); wie NR. 3 Generalarbeitsführer, jedoch mit zwei Sternen
- 02 Obergeneralarbeitsführer (Generalleutnant, OF-7)
- 03 Generalarbeitsführer (Generalmajor, OF-6)
- Offiziere
- 04 Oberstarbeitsführer (Oberst, OF-5)
- 05 Oberarbeitsführer (Oberstleutnant, OF-4)
- 06 Arbeitsführer (Major, OF-3)
- 07 Oberstfeldmeister (Hauptmann, OF-2)
- 08 Oberfeldmeister (Leutnant, OF-1a)
- 09 Feldmeister (Leutnant, OF-1b)
- Unterführer
- 10 Unterfeldmeister (oberhalb Stabsfeldwebel, OR-8a)
- 11 Obertruppführer (Feldwebel, OR-6)
- 12 Truppführer (Unteroffizier, OR-5)
- Mannschaften
- 13 Untertruppführer (Stabsgefreiter, OR-4)
- Bild fehlt – Hauptvormann (Hauptgefreiter Lw, OR-3); wie Nr. 13 mit den 2 Sternen, jedoch ohne Querstreifen
- 14 Obervormann (Obergefreiter, OR-2)
- 15 Vormann (Gefreiter, OR-2)
- 16 Arbeitsmann (Soldat, OR-1)
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ReichsarbeitsdienstDer Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“ Zunächst wurden junge Männer für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. .. weiterlesen