Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundeskanzler und die Bundesminister bilden zusammen die deutsche Bundesregierung. Der Regierungschef bestimmt laut Verfassung die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. In der Praxis muss er allerdings die Vorstellungen seiner eigenen Partei und der Koalitionspartner berücksichtigen.
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Das Kabinett Leiningen war das erste Reichsministerium der Provisorischen Zentralgewalt des entstehenden Deutschen Reiches. Da die Suche nach einem Ministerpräsidenten sich hinzog, setzte Reichsverweser Johann von Österreich bereits am 15. Juli 1848 die ersten drei Reichsminister ein: Anton von Schmerling als Innenminister und Außenminister, Johann Gustav Heckscher als Justizminister und Eduard von Peucker als Kriegsminister.
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