Paul 6 coa


Autor/Urheber:
Attribution:
Das Bild ist mit 'Attribution Required' markiert, aber es wurden keine Informationen über die Attribution bereitgestellt. Vermutlich wurde bei Verwendung des MediaWiki-Templates für die CC-BY Lizenzen der Parameter für die Attribution weggelassen. Autoren und Urheber finden für die korrekte Verwendung der Templates hier ein Beispiel.
Größe:
706 x 1001 Pixel (19081 Bytes)
Beschreibung:

Pope Paul VI's coat of arms

Herb Pawła VI
Kommentar zur Lizenz:
Insignia Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
GNU head Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.

Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.

w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.
Diese Lizenzmarkierung wurde auf Grund der GFDL-Lizenzaktualisierung hinzugefügt.
Lizenz:
Einschränkungen:
insignia
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 09 Dec 2023 10:02:17 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Populorum progressio

Populorum progressio ist der Titel der fünften Enzyklika des Papstes Paul VI. vom 26. März 1967. Sie trägt den Untertitel Enzyklika Papst Pauls VI. über die Entwicklung der Völker. In Ergänzung der Sozialenzyklika Johannes XXIII. Mater et magistra von 1961 und die Friedensenzyklika desselben Pacem in terris von 1963 aufgreifend, erweitert Paul VI. den Friedensauftrag der Kirche um das Engagement für den Ausgleich zwischen Nord und Süd. Dem Andenken dieser Enzyklika widmete Johannes Paul II. Ende 1987 seine zweite Sozialenzyklika. Auch Benedikt XVI. stellte 2009 seine Sozialenzyklika Caritas in veritate (CiV) bewusst in die Tradition von Populorum progressio. .. weiterlesen

Pontificalis Romani

Die Apostolische Konstitution Pontificalis Romani von Papst Paul VI. datiert vom 18. Juni 1968 und ist die Approbation der liturgischen Ordnung für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurden auf der Grundlage der Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium und der Dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen Gentium, neben den Veränderungen der Riten der übrigen Sakramente, auch die Riten für die Weihen geändert. Von nun an sollten diese neue liturgische Anordnungen bei der Feier der Weihen verwendet werden. Mit einem gesonderten Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 15. August 1968 wurde festgelegt, dass ab dem 6. April 1969 die Regelung des Römischen Pontifikale nicht mehr angewendet durfte und an deren Stelle, eben von diesem Tag an, nur noch die neue liturgische Ordnung zu verwenden sei. .. weiterlesen

Missale Romanum (apostolische Konstitution)

Missale Romanum über die Einführung des gemäß Beschluß des zweiten vatikanischen Konzils erneuerten Messbuches ist eine Apostolische Konstitution von Papst Paul VI. Sie datiert vom 3. April 1969; mit ihr wurde die erneuerte Ausgabe des lateinischen Messbuchs des römischen Ritus angeordnet und veröffentlicht. .. weiterlesen

Laudis canticum

Mit der apostolischen Konstitution Laudis canticum von Papst Paul VI. vom 1. November 1970 wurde die Liturgie des Stundengebetes des römischen Ritus in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Zweiten vatikanischen Konzils promulgiert. .. weiterlesen

Regimini ecclesiae universae

Mit der Apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae vom 15. August 1967 hat Papst Paul VI. eine Umorganisation und Neuordnung für die Römische Kurie angeordnet. In Entsprechung, zu den Wünschen des Zweiten Vatikanischen Konzils, hatte Paul VI. umgehend die Neuordnung der Kurie verwirklicht und ergänzte sie durch zusätzliche Reformmaßnahmen. .. weiterlesen

Romano Pontifici Eligendo

Romano Pontifici Eligendo ist eine Apostolische Konstitution von Papst Paul VI., die am 1. Oktober 1975 veröffentlicht wurde. Mit dieser Konstitution werden die Verfahrensweisen über den vakanten Apostolischen Stuhl, die Begräbnisfeier und die Papstwahl (Konklave) angeordnet. .. weiterlesen

Mysterium fidei

Nach den Anfangsworten Mysterium fidei wird die dritte Enzyklika des Papstes Paul VI. bezeichnet. In ihr wurde während des Zweiten Vatikanischen Konzils der überlieferte eucharistische Glaube der katholischen Kirche erläutert und im Kontext der Moderne neu verdeutlicht. .. weiterlesen