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Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Öko-Verordnung)Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen regelt für alle Produktions- und Vermarktungsstufen die Bedingungen, unter denen landwirtschaftliche Erzeugnisse einschließlich Aquakulturen wie Lebensmittel, Futtermittel oder Saatgut unter der Bezeichnung als ökologisches oder biologisches Produkt in der EU in Verkehr gebracht oder beworben werden dürfen. Sie ist Nachfolgerin der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, die sie zum 1. Januar 2009 aufgehoben hat. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2022 durch die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aufgehoben, die – zum Teil inhaltsgleich – an ihre Stelle treten wird. .. weiterlesen
Ökologischer WeinbauDer biologische Weinbau und biologisch-dynamischer Weinbau sind Produktionsformen zur Herstellung von Trauben und Wein auf der Grundlage möglichst naturschonender Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Ökologie und des Umweltschutzes. .. weiterlesen
Ökologische LandwirtschaftDer Begriff ökologische Landwirtschaft bezeichnet die Herstellung von Nahrungsmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage bestimmter Produktionsmethoden, die eine umweltschonende und an geschlossenen Stoffkreisläufen orientierte Produktion sowie eine artgerechte Haltung von Tieren ermöglichen sollen. .. weiterlesen
Bio-SiegelEin Bio-Siegel ist ein Güte- und Prüfsiegel, mit welchem Erzeugnisse aus ökologischem Landbau gekennzeichnet werden. .. weiterlesen
Bio-LebensmittelAls Bio-Lebensmittel werden Lebensmittel aus der ökologischen Landwirtschaft bezeichnet. Der Begriff ist in der EU gesetzlich definiert. Diese Produkte müssen aus ökologisch kontrolliertem Anbau stammen, dürfen nicht gentechnisch verändert sein und werden ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Kunstdünger oder Klärschlamm angebaut. Tierische Produkte stammen von Tieren, die artgerecht gemäß EG-Öko-Verordnung gehalten werden und in der Regel nicht mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt wurden. Die Produkte sind nicht ionisierend bestrahlt und enthalten weniger Lebensmittelzusatzstoffe als konventionelle Lebensmittel, dürfen aber bis zu 5 % nicht ökologisch erzeugte Zutaten enthalten. .. weiterlesen
WeinbauWeinbau, Weinanbau oder Rebbau (Schweiz) werden in Weinbaugebieten synonym verwendet. Die Begriffe bezeichnen die Kultivierung von Reben zum Zwecke der Gewinnung von Trauben, um daraus Wein herzustellen. Der Weinbau wird vom Winzer betrieben. Die Herstellung des Weines erfolgt im Keller. Alle Arbeiten und Einrichtungen, die für die Herstellung des Weines erforderlich sind, werden in der Kellerwirtschaft behandelt. Sie wird auch als Önologie bezeichnet. .. weiterlesen
Liste von Bio-SiegelnDie Liste von Bio-Siegeln nennt eine Auswahl von staatlichen und privaten Bio-Siegeln. Als Bio-Siegel bezeichnet man Güte- und Prüfsiegel, mit welchem Erzeugnisse aus ökologischem Landbau gekennzeichnet werden. Die Kriterien sind dabei unterschiedlich und teilweise gesetzlich geregelt, etwa durch die EG-Öko-Verordnung, teilweise durch die Kriterien von Anbauverbänden. Bio-Produkte erfüllen lebensmittelrechtliche Standards, die über die konventioneller Produkte hinausgehen. Halāl-Fleisch darf nicht mit dem Bio-Siegel der EU gekennzeichnet werden. .. weiterlesen