Norddeutsches Bundesgesetzblatt 1869 034 657
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Geschichte des ZahnarztberufsDie moderne Geschichte des Zahnarztberufes begann in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit einer nichtakademischen Ausbildung, der Konkurrenz durch Laienbehandler und zahnbehandelnde Ärzte, einem niedrigen Sozialen Status und einer begrenzten Nachfrage nach zahnmedizinischen Leistungen. Bis 1919 konnten sich die Zahnärzte gegen die bestehende Konkurrenz als Profession etablieren. .. weiterlesen
Studium der MedizinAls Studium der Medizin oder Medizinstudium wird die wissenschaftliche und praktische Ausbildung von Ärzten bezeichnet. Ähnlich wie in anderen Studiengängen werden die wissenschaftlichen Grundlagen mit berufspraktischen Anteilen verknüpft. .. weiterlesen
Approbation (Heilberufe)Die Approbation als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Apotheker ist in Deutschland die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Damit verbunden ist die Befugnis, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Die Erteilung der Approbation wird durch Approbationsordnungen geregelt, die vom Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland) auf Basis der entsprechenden Gesetze erlassen werden. .. weiterlesen
DentistDentist [dɛnˈtist] war eine in Deutschland bis 1952 neben den Zahnärzten existierende Berufsbezeichnung für Zahnheilkundige ohne akademische Ausbildung. Es handelte sich um Zahntechniker, die nach erfolgreichem Besuch einer Dentistenschule Patienten behandeln durften. In vielen anderen Ländern bzw. Sprachen ist es die Bezeichnung für einen Zahnarzt mit akademischer Ausbildung (dentist). In Deutschland wird die Bezeichnung heutzutage als abfällige Titulierung eines Zahnarztes gebraucht. Zur Geschichte des Zahnarztberufs und Geschichte der Zahnmedizin siehe dort. .. weiterlesen