Naturalisations-Urkunde Josef Schmidt 1902


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Naturalisations-Urkunde Josef Schmidt 1902
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Privatarchiv BrThomas
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Staatsbürgerschaft

Eine Staatsbürgerschaft baut auf der Staatsangehörigkeit auf und kennzeichnet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In den meisten Fällen ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern. Deren Nationalität steht nicht zwangsläufig in unmittelbaren Bezug zu einem Staat, da Letztere als ethnisch-sozialer Begriff nach Herkunft und Abstammung fragt, andererseits lediglich die Staatsangehörigkeit meinen kann. So kann sich die Gemeinschaft der Bürger eines Staates aus vielen unterschiedlichen Nationalitäten zusammensetzen mit nationalen Mehrheiten und Minderheiten. .. weiterlesen

Einbürgerung

Unter einer Einbürgerung, auch Naturalisation, wird der Erwerb einer Staatsbürgerschaft durch einen Exekutivakt verstanden, d. h. auf Antrag des Bewerbers bei der in dem jeweiligen Land zuständigen Behörde. .. weiterlesen

Deutsche

Das Ethnonym Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Für die Definition der Deutschen als Ethnie werden verschiedene subjektive und objektive Kriterien genannt, unter anderem deutsche Abstammung, deutsche Muttersprache, Pflege deutscher Kultur, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Geschichte und der Glaube an diese Gemeinsamkeiten. Eine „völkische“ Konzeption der Deutschen sieht dabei in der gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Es gibt enge Wechselbeziehungen, aber auch Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere einerseits zwischen dem Ethnienkonzept, das die Deutschen als Nachfahren des die deutsche Sprache sprechenden Bevölkerungsteils des Ostfrankenreiches betrachtet, aber später nationalistisch umgedeutet wurde, sowie andererseits den Bestimmungen über die rechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland. Im juristischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger das deutsche Staatsvolk. Bei der Zugehörigkeit dazu werden seit 1949 ethnische und kulturelle Kriterien nicht mehr berücksichtigt. Einzige Ausnahme sind die Statusdeutschen, also den Staatsangehörigen gleichgestellte Personen als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Diese Rechtsstellung wird heute nur noch Spätaussiedlern in der Zeit zwischen ihrer Aufnahme im Bundesgebiet und der Bescheinigung ihres Status als Spätaussiedler gewährt. .. weiterlesen