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Luftfahrerschein für LuftsportgeräteführerDer Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer, (engl. Sport Pilot Licence, SPL), ist eine Erlaubnis, die zum Führen von Luftsportgeräten berechtigt. Sie ist grundsätzlich auf in Deutschland zugelassene Luftsportgeräte im deutschen Luftraum beschränkt. Aufgrund der rein nationalen Regelung für Luftsportgeräte in Europa erfordert der Einflug oder die Nutzung des Luftfahrerscheins außerhalb Deutschlands eine allgemeine Regelung oder eine für den Einzelfall ausgestellte Erlaubnis des Gastlandes. .. weiterlesen
Leichte LuftsportgeräteAls leichte Luftsportgeräte (lL) werden in Deutschland Luftsportgeräte nach § 1 Abs. 4 LuftVZO ein- und zweisitzige Luftsportgeräte und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 kg einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät bezeichnet. Diese Luftsportgeräte sind von der Musterzulassung befreit, dafür hat der Hersteller die Lufttüchtigkeit nachzuweisen. .. weiterlesen