Mautaffäre-Sitzungssaal-12.12.2019
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2. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen BundestagesDer 2. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages war ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags. Er sollte das Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seiner nachgeordneten Behörden, seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die 18. Wahlperiode im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) umfassend aufklären. Wegen dieses Hintergrundes wird der Ausschuss auch PKW-Maut-Untersuchungsausschuss oder teilweise Mautaffäre-Untersuchungsausschuss genannt. .. weiterlesen
Deutscher BundestagDer Deutsche Bundestag ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 38 GG. Als Repräsentationsorgan handelt der Bundestag bei Wahrnehmung seiner Aufgaben aus eigenem Recht, nicht kraft Delegation, Auftrags oder ihm von dritter Seite erteilter Vertretungsmacht. Die Entscheidungen, die er trifft, werden dem deutschen Volk — wie die Entscheidungen der übrigen Staatsorgane — zugerechnet; „der Wille des Parlaments gilt als (hypothetischer) Volkswille“. .. weiterlesen