Markgrafschaft Mähren 1851
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GrundherrschaftDie herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums. Grundherrschaft bezeichnet dabei die Verfügungsgewalt der Herren über die Bauern auf der Grundlage der Verfügung über das Land. Grundherrschaft ist ein kennzeichnender Begriff für die mittelalterliche und neuzeitliche Sozial- und Rechtsgeschichte, der erst in neuzeitlichen Quellen vorkommt. .. weiterlesen
MährenMähren ist eines der drei historischen Länder Tschechiens, gelegen in dessen Osten und Südosten. Im 9. Jahrhundert bestand auf dem Gebiet Mährens das Kerngebiet des Mährerreichs. Anfang des 11. Jahrhunderts wurde Mähren ein Land der böhmischen Krone. Als Markgrafschaft Mähren wurde das Gebiet jahrhundertelang als Teil der Habsburgermonarchie verwaltet. In der Tschechischen Republik, zu der es heute gehört, ist Mähren eine historische Landschaft, stellt seit dem Jahr 1949 somit keine eigene Verwaltungseinheit mehr dar. .. weiterlesen