Mainz- Rheinallee- Ordnungswidrigkeit (Fußgängerin missachtet rote Ampel) 20.10.2013
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Wikimedia-User Jivee Blau
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Beschreibung:
Eine Fußgängerin missachtet eine rote Ampel über die Rheinallee in Mainz. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem §37 in Verbindung mit dem §49 der Straßenverkehrs-Ordnung in Deutschland. Sie wird mit einem Regelsatz von 5 € geahndet.
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