Münchner abkommen5+


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1. Sudetendeutsche Gebiete werden dem Deutschen Reich angegliedert (Münchner Abkommen 30. September, Eingliederung 1. und 2. Oktober 1938)
2. Polen besetzt Gebiete in Teschen (2. Oktober 1938).
3. Ungarn besetzt Grenzgebiete teils ungarischer Ethnie (2. November 1938) sowie auch
4. die ruthenischsprachige Karpatoukraine (15. März 1939).
5. Am 15. März 1939 wird die „Rest-Tschechei“ von Deutschland faktisch annektiert und zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärt.

6. Von der Tschechoslowakei bleibt nur der Satellitenstaat Slowakei.
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Münchner Abkommen

Das Münchner Abkommen wurde in der Nacht vom 29. auf den 30. September 1938 von den Regierungschefs Adolf Hitler, Neville Chamberlain, Édouard Daladier und Benito Mussolini im Führerbau in München unterzeichnet. Die Tschechoslowakei und die mit ihr verbündete Sowjetunion waren zu der Konferenz nicht eingeladen. Das Abkommen bestimmte, dass die Tschechoslowakei das Sudetenland an das Deutsche Reich abtreten und binnen zehn Tagen räumen musste. Der Einmarsch der Wehrmacht begann am 1. Oktober 1938. Ein internationaler Ausschuss sollte die künftigen Grenzen festlegen und Volksabstimmungen in weiteren Gebieten überwachen. Ähnliches war für die polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschechoslowakei vorgesehen. Polen besetzte infolge des Abkommens am 2. Oktober 1938 das Teschener Gebiet. Nach bilateralen Gesprächen erhielt Ungarn im Ersten Wiener Schiedsspruch am 2. November 1938 Gebiete in der Südslowakei und der Karpato-Ukraine. .. weiterlesen

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