Lohnsteuerkarte 2010 2011
Bei einer Änderung der „allgemeinen Besteuerungsmerkmale“ wie der Lohnsteuerklasse, Kinderzahl oder Kirchenzugehörigkeit wurde für das laufende Jahr keine neue Lohnsteuerkarte ausgestellt, sondern die Änderung im Abschnitt „II. Änderungen der Eintragungen im Abschnitt I“ vermerkt.
Im Bildbeispiel wurde wegen des Austritts aus der evangelischen Kirche (EV) der Kirchensteuerabzug eingestellt.Relevante Bilder
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Kirchensteuer (Deutschland)Die Kirchensteuer in Deutschland ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Nach Art. 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben. Innerhalb des deutschen Staatskirchenrechts ist die Kirchensteuer ein Teil des Privilegienbündels aus Rechten und sonstigen Vorteilen, welches öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften eingeräumt wird. Die Kirchensteuer gehört zu den Res mixtae, d. h. Sachgebieten, die als gemeinsame Angelegenheiten sowohl staatliche Angelegenheit als auch Angelegenheit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind. .. weiterlesen