Leo-XIII Friedrich-Stummel
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Päpstliche UnfehlbarkeitIn der katholischen Kirche ist die Unfehlbarkeit des Papstes eine Eigenschaft, die – nach der Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) unter Papst Pius IX. – dem römischen Bischof (Papst) zukommt, wenn er in seinem Amt als „Lehrer aller Christen“ eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet. Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis bedeutet die päpstliche Unfehlbarkeit nicht, dass der Papst als Mensch keine Fehler macht. Die Unfehlbarkeit bezieht sich lediglich auf strittige theologische Fragen, in denen der Papst kraft seines Amtes eine verbindliche Entscheidung herbeiführen kann. .. weiterlesen
Leo XIII.Leo XIII. war von 1878 bis 1903 der 256. Papst der römisch-katholischen Kirche. .. weiterlesen