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SchöpfungshöheDie Schöpfungshöhe, Gestaltungshöhe oder Werkhöhe ist ein Kriterium, das im Urheberrecht urheberrechtlich geschützte Werke von solchen Leistungen abgrenzt, die keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, insbesondere solchen, die dadurch gemeinfrei sind. Die Notwendigkeit einer solchen Abgrenzung in jeder Rechtsordnung beruht darauf, dass das zentrale internationale Abkommen zum Urheberrecht, die Revidierte Berner Übereinkunft, den Begriff Werk voraussetzt und lediglich Werkarten definiert. „Die Prüfung im Einzelfall, was als Werk anzusehen ist“, bestimmt sich „nach dem Recht des Schutzlands“, also der Rechtsordnung, in der eine Rechtsverletzung geltend gemacht werden soll. .. weiterlesen