Landrecht Wü


Autor/Urheber:

unbekannt

Größe:
371 x 612 Pixel (153997 Bytes)
Beschreibung:

Würrtembergisches Landrecht. Titelblatt der zweiten Ausgabe von 1567

Lizenz:
Lizenzbedingungen:
Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher gemeinfrei.
Credit:

unbekannt

Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Wed, 24 Jan 2024 12:07:14 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Landrecht (Mittelalter)

Als Landrecht bezeichnet man das im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in einem Land des Heiligen Römischen Reiches geltende Partikularrecht. Die sich in den Territorien des Reiches seit dem 12. Jahrhundert herausbildenden Landrechte haben sich aus den älteren Stammesrechten der Sachsen, Alamannen, Bajuwaren und Böhmen entwickelt. Durch Privilegien und Gesetze der Landesfürsten sowie die Spruchpraxis der Landgerichte wurden diese alten Rechte ergänzt und weiterentwickelt. Später wurde auch römisches Recht rezipiert und in die Landrechte aufgenommen. Auf die Bürger der Städte wurde das Landrecht nur subsidiär angewendet, denn sie standen zunächst unter dem Stadtrecht und der autonomen Gerichtsbarkeit ihrer Kommunen als eigenen Rechtsbezirken. .. weiterlesen

Württembergisches Landrecht

Das Württembergische Landrecht ist eine Kodifikation des Prozess- und Zivilrechts für das Herzogtum Württemberg im 16. Jahrhundert. .. weiterlesen