Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich Mecklenburg


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Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich Mecklenburg Titelbild
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Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 stellte die landesständische Verfassung des mecklenburgischen Staates dar. Er wurde gemäß der Festlegungen des Hamburger Vergleichs von Herzog Christian Ludwig II., dem regierenden Herzog des Landesteils Schwerin, mit Vertretern der Landstände am 18. April 1755 in Rostock abgeschlossen. Für den Landesteil Strelitz wurde der Vergleich am 11. Juli 1755 durch dessen regierenden Herzog, Herzog Adolf Friedrich IV. ratifiziert. Die förmliche Ratifizierung seitens der Ritter- und Landschaft des Stargardischer Kreises erfolgte als Gegenversicherung der Stände erst am 25. November 1755 auf dem Landtag, bestätigt auch hier mit 84 Unterschriften und Sigeln. .. weiterlesen

Verwaltungsgeschichte Mecklenburgs

Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung der Landstände angewiesen. Die Exekutive des mecklenburgischen Staates lag beim Landtag, von dem die Landesfürsten in Person ausgeschlossen waren. .. weiterlesen

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