Korrespondenzprinzip 1
Korrespondenzprinzip
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Jens Lordan Benutzer:Jensen
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Korrespondenzprinzip (Steuerrecht)Korrespondenzprinzip ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Es bedeutet, dass der Abfluss von Ausgaben bei einem Steuerpflichtigen zu einem Zufluss von Einnahmen in gleicher Höhe bei einem anderen Steuerpflichtigen führen muss. Auf dem Korrespondenzprinzip basiert besonders die Kontrollmitteilung, aber auch das Benennungsverlangen im Sinne von § 160 Abgabenordnung. .. weiterlesen
EmpfängerbenennungEmpfängerbenennung bezeichnet in Deutschland ein von der Finanzbehörde betriebenes Verfahren auf Grundlage von § 160 Abgabenordnung (AO). Dabei wird der Steuerpflichtige aufgefordert, den Empfänger von Zahlungen zu benennen. Die Benennung des Empfängers von Zahlungen soll sicherstellen, dass Ausgaben, die bei dem einen Steuerpflichtigen steuermindernd berücksichtigt werden, beim Empfänger als Einnahme berücksichtigt werden. Alleiniger Zweck des § 160 AO ist es, Steuerausfälle in Deutschland zu verhindern. Diese können dadurch entstehen, dass beim Zahlenden die Aufwendungen zu einer Steuerminderung führen, während der Empfänger unbekannt bleibt und die entsprechende steuererhöhende Auswirkung ausbleibt. .. weiterlesen