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Großherzogtum OldenburgDas Großherzogtum Oldenburg war ein durch den Wiener Kongress 1815 errichtetes Territorium mit den Landesteilen Herzogtum Oldenburg, Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld. Das Großherzogtum war Mitglied des Deutschen Bundes. Im Deutschen Krieg 1866 stand es an der Seite Preußens und trat dem Norddeutschen Bund bei. Danach war es ein Gliedstaat des Deutschen Kaiserreichs. Am 11. November 1918 dankte der Großherzog ab und es entstand der Freistaat Oldenburg. .. weiterlesen
Freistaat OldenburgDer Freistaat Oldenburg war ein republikanisch verfasstes Land des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik, das als parlamentarische Demokratie regiert wurde. Er war der Nachfolgestaat des Großherzogtums Oldenburg, nachdem der Oldenburger Großherzog Friedrich August am 11. November 1918 im Zuge der Novemberrevolution seinen Thronverzicht erklärt hatte. Der Freistaat Oldenburg bestand aus drei selbständigen Landesteilen: Oldenburg, Lübeck und Birkenfeld. Der Freistaat Oldenburg wurde 1933/1934 gleichgeschaltet. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs firmierte der Freistaat als Land Oldenburg. Infolge des Groß-Hamburg-Gesetzes von 1937 fielen zwei Exklaven, die Landesteile Lübeck und Birkenfeld, an die preußischen Provinzen Schleswig-Holstein und Rheinprovinz. Das Kerngebiet ging zum 1. November 1946 als Verwaltungsbezirk Oldenburg im Land Niedersachsen auf. .. weiterlesen
Großherzoglich Oldenburgisches GendarmeriekorpsDas Großherzoglich Oldenburgische Gendarmeriekorps wurde 1867 als Folge des Eintritts des Großherzogtums Oldenburg in den Norddeutschen Bund sowie der oldenburgisch-preußischen Militärkonvention Nachfolgerin des (Groß)herzoglich oldenburgischen Landdragonerkorps. Seine Struktur blieb auch nach der Revolution und der Abdankung von Großherzog Friedrich August am 11. November 1918 im Prinzip unangetastet. Die oldenburgische Gendarmerie bestand als Staatspolizei des nunmehrigen Freistaats Oldenburg bis zu ihrer Auflösung 1936. .. weiterlesen