Königlich Sächsische Landgendarmerie
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Königlich Sächsisches LandgendarmeriekorpsDas Königlich Sächsische Landgendarmeriekorps war bis 1918 die Gendarmerie des Königreichs Sachsen. Das Korps war im Gegensatz zu der überwiegenden Mehrheit deutscher Gendarmerien eine zivile Institution, aber militärisch organisiert. Die Gendarmen waren daher Zivilstaatsdiener (Beamte) und keine Angehörigen des Soldatenstandes. .. weiterlesen
Polizei SachsenDie Polizei Sachsen ist die Landespolizei des Freistaates Sachsen. .. weiterlesen
GendarmerieUnter einer Gendarmerie versteht man einen staatlichen Wachkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Die Angehörigen werden als Gendarm bezeichnet. Ursprünglich waren solche Gliederungen Teil der Armee. Verbreitung fand das System der militärisch organisierten Polizeieinheiten unter der napoleonischen Herrschaft in Europa sowie in vielen ehemaligen französischen Kolonien und Mandatsgebieten. Weil sich solche offiziellen Verbände historisch aus dem Militär entwickelt haben und in der Regel neben den regulären Streitkräften eines Landes existieren, werden sie teils auch als paramilitärische Verbände bezeichnet. Ein bekanntes Beispiel sind die italienischen Carabinieri. .. weiterlesen