IndusValleySeals


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Collection of seals of the Indus Valley Civilization. also showing Swastikas. British Museum.
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Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Hakenkreuze religiöser Natur, einschließlich solcher, die vom Jainismus, Hinduismus und Buddhismus verwendet werden.

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