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Norddeutscher BundDer Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat. Er vereinte alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung und war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgründung 1871 verwirklichten kleindeutschen, preußisch dominierten Lösung der deutschen Frage unter Ausschluss Österreichs. Gegründet als Militärbündnis im August 1866, kam dem Bund durch die Verfassung vom 1. Juli 1867 Staatsqualität zu. .. weiterlesen
Bundeskanzler (Norddeutscher Bund)Der Bundeskanzler war ab 1867 die Exekutive des Norddeutschen Bundes. Laut Verfassung des Norddeutschen Bundes wurde er vom Inhaber des Bundespräsidiums ernannt, also vom preußischen König. Der Bundeskanzler hatte die Ministerverantwortlichkeit und zeichnete die Handlungen des Bundespräsidiums gegen. Das Amt ist identisch mit dem Reichskanzler des Kaiserreichs. .. weiterlesen
Otto von BismarckOtto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, ab 1865 Graf von Bismarck-Schönhausen, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 auch Herzog zu Lauenburg, war ein deutscher Politiker und Staatsmann. Von 1862 bis 1890 – mit einer kurzen Unterbrechung im Jahr 1873 – war er in Preußen Ministerpräsident, von 1867 bis 1871 zugleich Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Von 1871 bis 1890 war er erster Reichskanzler des Deutschen Reiches, dessen Gründung er maßgeblich vorangetrieben hatte. Bismarck gilt als Vollender der deutschen Einigung und als Begründer des Sozialstaates der Moderne. .. weiterlesen
1867Im Jahr 1867 wird der im Vorjahr gegründete Norddeutsche Bund mittels einer durch einen neu gewählten konstituierenden Reichstag beschlossenen Verfassung von einem Militärbündnis in einen Bundesstaat umgewandelt. Zum Bundeskanzler wird Otto von Bismarck ernannt. .. weiterlesen