HoegnerWilhelm


Autor/Urheber:

unbekannt

Größe:
578 x 701 Pixel (52824 Bytes)
Beschreibung:

Wilhelm Hoegner (* 23. September 1887 in München; † 5. März 1980 ebenda) deutscher Politiker (SPD)

Kommentar zur Lizenz:
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Lizenz:
Lizenzbedingungen:
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
Credit:

Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1930, V. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1930

Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sun, 31 Mar 2024 19:17:23 GMT

Relevante Bilder

(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F001946-0009 / Brodde / CC-BY-SA
(c) Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
(c) Deutsche Fotothek‎, CC BY-SA 3.0 de
(c) Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
(c) Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F046646-0036 / Wienke, Ulrich / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F054633-0026 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0
© Jörgens.mi, CC BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F039419-0005 / Wegmann, Ludwig / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F039419-0012 / Wegmann, Ludwig / CC-BY-SA 3.0
© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
(c) Bundesarchiv B 145 Bild-F009507-0007 / Steiner, Egon / CC-BY-SA
(c) Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F079279-0005 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F013042-0002 / Steiner, Egon / CC-BY-SA
(c) Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-022 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 183-1990-0203-023 / Franke, Klaus / CC-BY-SA 3.0
(c) Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Relevante Artikel

Kabinett Hoegner II

Das Kabinett Hoegner II bildete vom 14. Dezember 1954 bis zum 8. Oktober 1957 die Staatsregierung des Freistaates Bayern. Obwohl bei der Wahl zum 3. Bayerischen Landtag am 28. November 1954 die CSU mit deutlichen Abstand vor der SPD stärkste Kraft im Landtag wurde, gelang Wilhelm Hoegner die Bildung einer SPD-geführten Viererkoalition mit den übrigen im Landtag vertretenen Parteien Bayernpartei (BP), Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) und FDP. Die Viererkoalition verfügte damit über 121 der 204 Sitze im Landtag. Nach der Bundestagswahl am 15. September 1957 konnte die CSU zuerst den GB/BHE, dann auch die Bayernpartei zum Austritt aus der Koalition bewegen. Ministerpräsident Hoegner trat am 8. Oktober 1957 von seinem Amt zurück und seinem Kabinett folgte am 16. Oktober 1957 das Kabinett Seidel I. .. weiterlesen

Wilhelm Hoegner

Wilhelm Johann Harald Hoegner war ein deutscher Jurist, Richter, Hochschullehrer und Politiker (SPD). Von 1945 bis 1946 und 1954 bis 1957 war er Bayerischer Ministerpräsident und dabei der einzige Ministerpräsident Bayerns nach dem Zweiten Weltkrieg, der nicht der CSU angehörte. Während seines Schweizer Exils erarbeitete er einen Verfassungsentwurf, der wesentlich in die heutige Verfassung des Freistaates Bayern eingegangen ist und gilt darum als „Vater der bayerischen Verfassung“. .. weiterlesen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist eine politische Partei in Deutschland. .. weiterlesen

Verfassung des Freistaates Bayern

Die Verfassung des Freistaates Bayern ist die Landesverfassung des Freistaates Bayern. Sie trat am 8. Dezember 1946 in Kraft und gab dem Freistaat Bayern nach der Gleichschaltung im Nationalsozialismus und der Zeit der US-amerikanischen Militärregierung eine neue Grundlage seiner staatlichen Existenz. Sie ist in der Bayerischen Verfassungsgeschichte nach der Konstitution von 1808, der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 und der Bamberger Verfassung des Jahres 1919 das vierte Verfassungsdokument des bayerischen Staates. .. weiterlesen

Liste der Ehrenbürger von München

Dem Magistrat der Stadt München wurde im Jahr 1818 durch das Gemeindeedikt das Recht erteilt, Personen, die sich in hohem Maße um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern zu ernennen. Seither wurde diese Würde 53 Personen zuteil. Die im Zusammenhang mit dem Dritten Reich stehenden Ehrenbürgerschaften von Paul von Hindenburg, Franz Ritter von Epp, Franz Xaver Schwarz, Adolf Hitler und Hermann Göring wurden 1946 wieder aberkannt. .. weiterlesen

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, abgekürzt BayEUG, regelt, nachdem im Bereich des Schulrechts die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Bundesländern liegt, auf der Grundlage der Art. 128–137 der Verfassung des Freistaates Bayern das Schulrecht für die öffentlichen und privaten Schulen in Bayern. Eine Besonderheit im bayerischen Bildungswesen sind die im Gesetz vorgesehenen schulvorbereitenden Einrichtungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die es so in der Form bisher in keinem anderen Bundesland gab. .. weiterlesen

BayernSPD

Die BayernSPD ist der bayerische Landesverband der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Mitte 2022 war er mit rund 52.000 Mitgliedern der zweitgrößte Landesverband einer Partei in Bayern. .. weiterlesen