Hochzeitsbankaha
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Kirchliche TrauungAls kirchliche Trauung wird die Schließung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet (Eheschließungsform). Sie findet in aller Regel vor einem Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die bürgerliche Eheschließung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen; im deutschen Sprachraum wird sie in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen. .. weiterlesen
HochzeitDie Eheschließung – auch Hochzeit, Heirat, Vermählung und Trauung – umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine Eheschließung begründet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitige Fürsorge sowie die Legitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als Übergangsritus für das Brautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt. .. weiterlesen