HDvg0092 II
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Geheime Vorschrift H.Dv.g. 92 - Handbuch für den Generalstabsdienst im Kriege - 1939
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Deutsches Verbundarchiv - Das Archiv für technische Dokumente 1900-1945
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GeneralstabAls Generalstab wird in der deutschen Militärgeschichte häufig die Gesamtheit aller speziell ausgebildeten Generalstabsoffiziere bezeichnet, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Andererseits wird damit auch eine bestimmte Dienststelle bezeichnet, die höchste militärische Kommandobehörde vieler Streitkräfte. Ihr Leiter ist der Generalstabschef. Der Generalstab ist heute in den meisten Ländern dem Verteidigungsministerium nachgeordnet. Die entsprechende Kommandobehörde von Seestreitkräften ist in vielen Staaten der Admiralstab bzw. die Admiralität. .. weiterlesen
Oberkommando des HeeresDas Oberkommando des Heeres (OKH) wurde 1935 im Zuge des ersten Schrittes der Restrukturierung der Wehrmacht geschaffen. Es war die höchste Kommandobehörde des Heeres. Dem OKH entsprachen für die Kriegsmarine das OKM und für die Luftwaffe das Reichsluftfahrtministerium bzw. das OKL. Das OKH selbst gliederte sich in den Generalstab des Heeres und das Heerespersonalamt. Hinzu kamen noch die Adjutantur des Chefs des OKH und der Beauftragte des Führers für die militärische Geschichtsschreibung. Dem OKH waren der Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres und ein bzw. ab dem 20. April 1940 zwei Führungsnachrichtenregimenter nachgeordnet, um die Führungsfähigkeit des Hauptquartiers sicherzustellen. Die Führungsnachrichtenregimenter waren für die Fernmeldeverbindungen zwischen dem OKH und den Heeresgruppenkommandos und Armeeoberkommandos verantwortlich. .. weiterlesen