Gurke Apr08
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Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 (Gurkenverordnung)Die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken war eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die Gurken anhand verschiedener Merkmale in unterschiedliche Güteklassen einteilte. Da sie unter anderem festlegte, dass eine Gurke der Handelsklasse „Extra“ maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimetern Länge aufweisen durfte, wurde die Verordnung als Gurkenverordnung oder Gurkenkrümmungsverordnung berühmt. Als solche stand sie synonym für eine als überbordend empfundene Bürokratie Brüssels und diente EU-Kritikern und Kabarettisten zwanzig Jahre lang als gängiger Beleg für zügellosen Regelungswahn der europäischen Verwaltung. Die Europäische Kommission setzte die Verordnung 2009 außer Kraft, obwohl sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie Handels- und Bauernverbände für eine Beibehaltung aussprachen. Die wichtigsten Großhändler verwenden die Vorgabe weiterhin als interne Normung. .. weiterlesen