Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus 1946 Titel
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Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und MilitarismusDas Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, kurz Befreiungsgesetz, wurde vom Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes als Gesetz Nr. 104 verabschiedet und sollte im Sinne der Entnazifizierung alle Deutschen, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt hatten, von der Einflussnahme auf das öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben ausschließen und zur Wiedergutmachung verpflichten. Die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde von den Alliierten seit der Potsdamer Konferenz als unerlässliche Vorbedingung für den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau angesehen. .. weiterlesen
EntnazifizierungAls Entnazifizierung wird die ab Juli 1945 umgesetzte Politik der Vier Mächte bezeichnet, die darauf abzielte, die deutsche und österreichische Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Justiz und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus zu befreien. Deutschland und Österreich sollten umfassend demokratisiert und vom Militarismus befreit werden. Vordringliche Ziele waren die Auflösung der NSDAP und der ihr angeschlossenen Organisationen sowie die Einziehung ihres Vermögens mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 und der Kontrollratsdirektive Nr. 50, außerdem die Verfolgung von Kriegsverbrechen nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10. .. weiterlesen
Bayerisches Staatsministerium für SonderaufgabenDas Bayerische Staatsministerium für Sonderaufgaben bestand von 1945 bis 1950 und hatte die Aufgabe, Richtlinien für die Entnazifizierung in Bayern zu erarbeiten sowie die praktische Durchführung des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus mit Hilfe von Spruchkammern zu organisieren. Vergleichbare Ministerien existierten auch in Hessen und Württemberg-Baden. .. weiterlesen