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ThingAls Thing oder Ding wurden Volksversammlungen (Volksthing) und Gerichtsversammlungen nach germanischen Rechten bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, wird Thingplatz oder Thingstätte genannt und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden später auch Malstätte bzw. Malstatt genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet. .. weiterlesen
GermanenAls Germanen wird eine Gruppe von ehemaligen Stämmen in Mitteleuropa und im südlichen Skandinavien bezeichnet, deren Identität in der Forschung traditionell über die Sprache bestimmt wird. Kennzeichen der germanischen Sprachen sind unter anderem bestimmte Lautwandel gegenüber der rekonstruierten indogermanischen Ursprache, die als germanische oder erste Lautverschiebung zusammengefasst werden. Das von den Germanen bewohnte Siedlungsgebiet wurde entsprechend von den Römern als Germania magna bezeichnet. .. weiterlesen
Römisch-Germanische KriegeDie Römisch-Germanischen Kriege waren kriegerische Auseinandersetzungen zwischen dem Römischen Reich und den an seinen Grenzen siedelnden Germanen, die sich in einer Zeitspanne von etwa fünfhundert Jahren abspielten. 55 v. Chr. setzte Gaius Iulius Caesar erstmals mit Truppen über den Rhein, ab 13/12 v. Chr. führte der Feldherr Drusus unter Augustus mehrere Feldzüge nach Germania magna. Die letztlich vergeblichen Versuche, das rechtsrheinische Gebiet bis zur Elbe zur Provinz zu machen, dauerten fast 30 Jahre. Römisch kultiviert wurde der Süden des heutigen Deutschlands. Zu den Spuren dieser Zeit zählen eine Vielzahl archäologischer Funde von der Straßenführung, den Gutshöfen bis hin zu Städtegründungen. In den folgenden Jahrhunderten kam es entlang der von den Römern errichteten befestigten Limes-Grenze immer wieder zu Konflikten mit den Germanen. Im 5. Jahrhundert n. Chr. brach das Weströmische Reich unter anderem unter dem Druck germanischer Stämme zusammen. .. weiterlesen
Rechtsstaatsverständnis im Nationalsozialismus„Nationalsozialistischer deutscher Rechtsstaat“ und ähnliche Ausdrücke wie „der deutsche Rechtsstaat Adolf Hitlers“ wurden von nationalsozialistischen und den Nationalsozialisten nahestehenden Juristen mehrfach verwendet, um sich affirmativ auf ein ihres Erachtens spezifisch deutsches Rechtsstaats-Verständnis zu beziehen. .. weiterlesen