German POW's captured by the U.S. 82nd Airborne division in Belgium.
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NichtkombattantAls Nichtkombattanten werden im Kriegsvölkerrecht Personen bezeichnet, die keinen Kombattantenstatus haben. Darunter fallen sowohl Zivilpersonen als auch Angehörige der Streitkräfte, die jede feindselige Handlung unterlassen, weil sie verwundet sind, sich ergeben haben oder gefangengenommen wurden, außerdem das Sanitäts- und Seelsorgepersonal ohne Kampfauftrag. Schließlich zählen auch Personen dazu, die sich unrechtmäßig an Feindseligkeiten beteiligen und deshalb keinen Kombattantenstatus genießen. .. weiterlesen
Haager LandkriegsordnungDie Haager Landkriegsordnung (HLKO) ist die Anlage zu dem während der ersten Friedenskonferenz in Den Haag beschlossenen zweiten Haager Abkommen von 1899 „betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“, das 1907 im Rahmen der Nachfolgekonferenz als viertes Haager Abkommen in leicht geänderter Fassung erneut angenommen wurde. Sie ist das wichtigste der im Rahmen dieser Konferenzen entstandenen Haager Abkommen und damit neben den Genfer Konventionen ein wesentlicher Teil des humanitären Völkerrechts. Die Haager Landkriegsordnung enthält für den Kriegsfall Festlegungen zur Definition von Kombattanten, zum Umgang mit Kriegsgefangenen, zu Beschränkungen bei der Wahl der Mittel zur Kriegsführung, zur Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen von sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung, zum Umgang mit Spionen, für Kapitulationen und Waffenstillstandsvereinbarungen sowie zum Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Territorium. Zum Umgang mit verletzten und erkrankten Soldaten verweist die Haager Landkriegsordnung auf die erste Genfer Konvention in den Fassungen von 1864 beziehungsweise 1906. .. weiterlesen