Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1897-1920)
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Freistaat Sachsen-Weimar-EisenachDer Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Großherzogtum Sachsen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920. .. weiterlesen
(Groß)herzoglich oldenburgisches LanddragonerkorpsBei dem Herzoglich Oldenburgischen Landdragonerkorps handelte es sich um die institutionelle Fortführung des oldenburgischen Polizeidragonerkorps, das von 1786 bis 1811 existierte und bei der Besetzung des Herzogtums durch die französischen Besatzungsbehörden aufgelöst worden war. Das Korps wurde zum 1. April 1817 nach dem Muster des Königlich hannoverschen Landdragonerkorps als Gendarmerie eingerichtet. Der französische Begriff Gendarmerie wurde offenbar aufgrund der schlechten Erfahrungen aus der Besatzungszeit vermieden. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Oldenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 19, einer militärischen Einheit. .. weiterlesen
Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche LandesgendarmerieDie Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Landesgendarmerie war von 1812 bis 1918 die Gendarmerie des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Zumindest bis 1866 war sie Teil des Militärkontingents des Großherzogtums im Bundesheer. Die 1912 zum 100. Gründungsjubiläum verfasste Korpsgeschichte besteht praktisch ausschließlich aus reinen Stationierungs- und Personalangaben. .. weiterlesen
Freistaat Sachsen-MeiningenDer Freistaat Sachsen-Meiningen entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920. .. weiterlesen
Freistaat Sachsen-AltenburgDer Freistaat Sachsen-Altenburg war ein Freistaat im (heutigen) östlichen Thüringen, der von 1918, der Abdankung des Herzogs von Sachsen-Altenburg, bis 1920, zur Gründung des Landes Thüringen, bestand. In seinem Flächenzuschnitt war er mit dem Herzogtum Sachsen-Altenburg identisch. .. weiterlesen
Herzoglich Gothaisches GendarmeriekorpsDas Herzoglich Gothaische Gendarmeriekorps war von 1811 bis 1918 die Gendarmerie des Herzogtums Gotha. Auch nach der Gründung des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha war das Korps nur in Gotha tätig. Im Gegensatz zu den meisten deutschen Gendarmerien war sie nicht militärisch organisiert, sondern unterstand immer und ausschließlich den zivilen Landesbehörden. .. weiterlesen
Großherzoglich Hessisches GendarmeriekorpsDas Großherzoglich Hessische Gendarmeriekorps war von 1822 bis 1918 die Gendarmerie des Großherzogtums Hessen. Im Gegensatz z. B. zur bayerischen und preußischen Gendarmerie basierte es nicht auf dem Vorbild der französischen Gendarmerie impériale, sondern auf dem bereits 1763 gegründeten (Polizei)Husarenkorps und dessen Nachfolgern, den Landdragoner- bzw. Landschützenkorps. 1905 besaß das Korps eine Personalstärke gut 250 Beamten. .. weiterlesen