Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1897-1920)


Autor/Urheber:
Größe:
600 x 400 Pixel (802 Bytes)
Beschreibung:
Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
Kommentar zur Lizenz:
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Lizenz:
Public domain
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sun, 17 Mar 2024 17:34:25 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach

Der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Großherzogtum Sachsen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920. .. weiterlesen

(Groß)herzoglich oldenburgisches Landdragonerkorps

Bei dem Herzoglich Oldenburgischen Landdragonerkorps handelte es sich um die institutionelle Fortführung des oldenburgischen Polizeidragonerkorps, das von 1786 bis 1811 existierte und bei der Besetzung des Herzogtums durch die französischen Besatzungsbehörden aufgelöst worden war. Das Korps wurde zum 1. April 1817 nach dem Muster des Königlich hannoverschen Landdragonerkorps als Gendarmerie eingerichtet. Der französische Begriff Gendarmerie wurde offenbar aufgrund der schlechten Erfahrungen aus der Besatzungszeit vermieden. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Oldenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 19, einer militärischen Einheit. .. weiterlesen

Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Landesgendarmerie

Die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Landesgendarmerie war von 1812 bis 1918 die Gendarmerie des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Zumindest bis 1866 war sie Teil des Militärkontingents des Großherzogtums im Bundesheer. Die 1912 zum 100. Gründungsjubiläum verfasste Korpsgeschichte besteht praktisch ausschließlich aus reinen Stationierungs- und Personalangaben. .. weiterlesen

Freistaat Sachsen-Meiningen

Der Freistaat Sachsen-Meiningen entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920. .. weiterlesen

Freistaat Sachsen-Altenburg

Der Freistaat Sachsen-Altenburg war ein Freistaat im (heutigen) östlichen Thüringen, der von 1918, der Abdankung des Herzogs von Sachsen-Altenburg, bis 1920, zur Gründung des Landes Thüringen, bestand. In seinem Flächenzuschnitt war er mit dem Herzogtum Sachsen-Altenburg identisch. .. weiterlesen

Herzoglich Gothaisches Gendarmeriekorps

Das Herzoglich Gothaische Gendarmeriekorps war von 1811 bis 1918 die Gendarmerie des Herzogtums Gotha. Auch nach der Gründung des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha war das Korps nur in Gotha tätig. Im Gegensatz zu den meisten deutschen Gendarmerien war sie nicht militärisch organisiert, sondern unterstand immer und ausschließlich den zivilen Landesbehörden. .. weiterlesen

Großherzoglich Hessisches Gendarmeriekorps

Das Großherzoglich Hessische Gendarmeriekorps war von 1822 bis 1918 die Gendarmerie des Großherzogtums Hessen. Im Gegensatz z. B. zur bayerischen und preußischen Gendarmerie basierte es nicht auf dem Vorbild der französischen Gendarmerie impériale, sondern auf dem bereits 1763 gegründeten (Polizei)Husarenkorps und dessen Nachfolgern, den Landdragoner- bzw. Landschützenkorps. 1905 besaß das Korps eine Personalstärke gut 250 Beamten. .. weiterlesen