Flag of vice admiral of VM (East Germany)
- Flaggenentwurf: unbekannt
- diese Datei: Jwnabd
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
- Anordnung über Rangabzeichen und Kommandozeichen der Volksmarine. Vom 9. Februar 1973. In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik. Sonderdruck, 1973, Nr. 751.
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