European monarchies by succession
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PrimogeniturPrimogenitur bezeichnet fachsprachlich die Ordnung der Erbfolge, nach der nur das erstgeborene Kind das Erbe und die Rechtsnachfolge einer verstorbenen Person antritt, während dessen jüngere Geschwister unberücksichtigt bleiben. Erbe und Rechtsnachfolger des erstgeborenen Kindes ist wieder dessen erstgeborenes Kind. Nur wenn eine verstorbene Person bei ihrem Tod keine Nachkommen hinterlässt, kann der älteste noch lebende Bruder bzw. die älteste noch lebende Schwester der verstorbenen Person deren Rechtsnachfolge antreten. .. weiterlesen