Enteignung


Autor/Urheber:
ElBe in order of R.G.
Größe:
1612 x 1100 Pixel (1633349 Bytes)
Beschreibung:
Plauen unter SMAD - Enteignung von Geschäfts-und Privateigentum
Kommentar zur Lizenz:
Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

dansk  Deutsch  English  español  Esperanto  français  italiano  Malti  Nederlands  polski  sicilianu  suomi  svenska  Tiếng Việt  македонски  русский  українська  বাংলা  日本語  中文(简体)  中文(繁體)  العربية  +/−

Lizenz:
Public domain
Credit:
privat
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Wed, 13 Mar 2024 06:40:20 GMT

Relevante Bilder

(c) Bundesarchiv, Bild 183-C0926-0005-002 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 183-W1117-006 / Thieme, Wolfgang / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 183-1989-1106-405 / CC-BY-SA 3.0

Relevante Artikel

Enteignung

Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der entschädigungslose Entzug, oft als Enteignung bezeichnet. Die Enteignung von Produktionsmitteln bzw. Unternehmen wird meist als Verstaatlichung bezeichnet, die Enteignung von Grund und Boden in großem Stil als Bodenreform oder Landreform. Als Begründung der Enteignungen aus verkehrstechnischen, militärischen und anderen in den Staatsaufgaben liegenden Gründen wird ein übergeordneter, dem Allgemeinwohl dienender Zweck angeführt. Das ist auch bei individuellen Enteignungen meistens die Begründung. .. weiterlesen

Plauen

Die Große Kreisstadt Plauen ist ein Oberzentrum im Südwesten des Freistaates Sachsen und die Kreisstadt des Vogtlandkreises. Zugleich ist sie die größte Stadt des sächsischen Vogtlandes und fünftgrößte Stadt im Freistaat. .. weiterlesen

Volkseigentum

Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das im Gegensatz zum Eigentumsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als Ganzem („jedermann“), sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Vermögensgegenständen zustehe. .. weiterlesen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. .. weiterlesen