Ein-Neugroschen-Sachsen-B-1865-av
Beschreibung Avers:
Innerhalb eines Zierkreises eine mit der Königskrone bedeckte, mit symmetrischen Ornamenten verzierte Kartusche mit kleinem ovalen, heraldisch tingierten Königlich-Sächsischen Wappen; im oberen Teil umlaufend erstmalig die Landesbezeichnung als KOENIGREICH SACHSEN und im unteren Teil bogig die Jahreszahl zwischen zwei Rosetten
Rand und Stempelstellung:
beidseitig Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt mit vertieften Vierecken; Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß:
Prägung als Scheidemünze im 34½-Taler-Münzfuß gemäß § 5 der modifizierten Münzverfassung von 1857 in Übereinstimmung mit Artikel 14 des Wiener Münzvertrages und Absatz 3 des Nachtrags zur besonderen protokollarischen Übereinkunft von 1857 mit 238,05 Stück aus dem Zollpfund bei einem Feinsilbergehalt von 230‰, damit 1.035 Stück aus dem feinen Zollpfund, Feingewicht = 0,483 g und Raugewicht = 2,100 g; niedrigeres Gewicht wurde am Durchmesser eingespart, unter 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum:
Prägung 1861, 1863 und 1867 Münzstätte Dresden, Münzmeister Gustav Julius Buschick (1860-1887) Gesamtauflage = 2.366.802 Stück im Wert von 78.893 Taler = 0,22% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1857 bis 1873 (ohne Goldmünzen).
Wert und Unterteilung:
= 1/30 Taler im 30-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 34½-Taler-Münzfuß; Annahmepflicht als Zahlungsmittel bis zu einem Betrag von unter 1/6-Taler = 5 Neugroschen. Eintausch an öffentlichen Kassen in Kurantmünzen ab einem Betrag von 20 Talern möglich.
Außerkurssetzung:
Jahrgang 1865: 556.656 Stück = 23,52% Anteil an Gesamtauflage dieser Münze von 1861 bis 1867, Gewicht: 2,09 g Durchmesser: 17,70 mm Dicke: 1,08 mm
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