Edict on Maximum Prices Diocletian piece in Berlin
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HöchstpreisediktDas Höchstpreisedikt, benannt nach dem römischen Kaiser Diokletian, wurde 301 n. Chr. von den römischen Tetrarchen erlassen und galt für das gesamte Reichsgebiet. Es setzte als Preiskontrollgesetz Höchstpreise für eine Vielzahl von Produkten und Leistungen fest, deren Überschreitung in der ultima ratio mit der Todesstrafe geahndet werden konnte. Das Edikt sollte die Inflation aufhalten, die sich während der Reichskrise des 3. Jahrhunderts verschärft hatte. .. weiterlesen
Geschichte des GeldesDie Geschichte des Geldes beginnt mit der neolithischen Revolution ab ca. 10.000 v. Chr. Es entstand eine arbeitsteilige Produktionsweise, die Tauschhandel erforderte. Gegenüber geldlosem Tauschhandel erwies es sich als effizienter, eine besonders gut eintauschbare Ware, z. B. Muscheln, Getreide, Vieh oder Kakaobohnen als Zahlungsmittel in Form von Warengeld zu nutzen. Für sämtliche Waren musste so nur noch jeweils ein Wechselkurs zu dem Warengeld ausgehandelt werden. Dadurch diente das Warengeld nicht nur als konkretes Zahlungsmittel, sondern auch als abstrakter Wertmaßstab und Recheneinheit. Damit eng verbunden war die Entwicklung von Buchhaltung z. B. über Transaktionen und Lagerbestände zuerst in Mesopotamien und Ägypten, woraus sich wiederum Mathematik und Schrift entwickelten. Neben dem Warengeld spielte auch Buchgeld in Form von Krediten eine wichtige Rolle bei der Erleichterung des Handels. .. weiterlesen
Römisches VerfassungsrechtDas Römische Verfassungsrecht bezeichnet den Kern der normativen Ordnung des Römischen Reiches und behandelt dessen staatsrechtliche Handlungsgrundlagen und Regeln auf Ebene der höchsten politischen Ämter in der Zeit zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr. Betroffen sind davon vornehmlich die leitenden Amtsführer der jeweiligen Epochen, zunächst die Könige, dann die Konsuln und Prätoren, später die Kaiser. Daneben ist das Recht der unter den Konsuln stehenden Magistrate bedeutsam, die innerhalb der Ämterlaufbahn, dem cursus honorum, liegen. Außerhalb der Ämterlaufbahn werden als verfassungsrechtliche Hoheitsträger ganz besonders der römische Senat und das Amt des Diktators erfasst. Der Senat nahm im römischen Verfassungsleben eine permanent aktive Rolle ein, wobei seine anfänglich sehr hohe Autorität im Laufe der Zeit zunehmend untergraben wurde. Andere Ämter entstanden und erloschen. Ebenfalls außerhalb der Ämterlaufbahn standen die Volksversammlungen und die Volkstribunen. Empirisch und soziologisch ist zudem von Bedeutung, dass die Verfassungswirklichkeit, der tatsächliche Umgang mit den normativen Vorgaben, Abweichungen in den Entscheidungsabläufen bereithielt. Eine schriftliche Verfassungsurkunde gab es nie. .. weiterlesen
WirtschaftsstrafrechtDas Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts. Es umfasst Strafvorschriften, die Verstöße gegen Regeln im Wirtschaftsleben sanktionieren. Es dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung. .. weiterlesen