Dierke Schulatlas 80.Aufl.1941 Schaubild Verbreitung der Deutschen
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Deutsche KolonienDie deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Reich seit den 1880er Jahren angeeignet und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche drittgrößte Kolonialreich nach dem britischen und französischen. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es an vierter Stelle nach den niederländischen Kolonien. Die deutschen Kolonien waren kein Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Reiches. .. weiterlesen
SchutzvertragSchutzverträge stellten Abkommen zwischen Vertretern der zukünftigen Kolonialmächte mit Häuptlingen einheimischer Bevölkerungsgruppen in den annektierten Kolonien dar. Es handelte sich hierbei um die Inbesitznahme von Land, über das Einheimische verfügten, über das die Häuptlinge jedoch in der Regel selten allein entscheiden durften. .. weiterlesen
DeutscheDas Ethnonym Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Für die Definition der Deutschen als Ethnie werden verschiedene subjektive und objektive Kriterien genannt, unter anderem deutsche Abstammung, deutsche Muttersprache, Pflege deutscher Kultur, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Geschichte und der Glaube an diese Gemeinsamkeiten. Eine „völkische“ Konzeption der Deutschen sieht dabei in der gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Es gibt enge Wechselbeziehungen, aber auch Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere einerseits zwischen dem Ethnienkonzept, das die Deutschen als Nachfahren des die deutsche Sprache sprechenden Bevölkerungsteils des Ostfrankenreiches betrachtet, aber später nationalistisch umgedeutet wurde, sowie andererseits den Bestimmungen über die rechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland. Im juristischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger das deutsche Staatsvolk. Bei der Zugehörigkeit dazu werden seit 1949 ethnische und kulturelle Kriterien nicht mehr berücksichtigt. Einzige Ausnahme sind die Statusdeutschen, also den Staatsangehörigen gleichgestellte Personen als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Diese Rechtsstellung wird heute nur noch Spätaussiedlern in der Zeit zwischen ihrer Aufnahme im Bundesgebiet und der Bescheinigung ihres Status als Spätaussiedler gewährt. .. weiterlesen