Deutsches Reichsgesetzblatt 31T2 009 0221


Autor/Urheber:
official juridical document
Größe:
2305 x 3341 Pixel (683963 Bytes)
Beschreibung:
Scan aus dem Deutschen Reichsgesetzblatt 1931, Teil 2
Kommentar zur Lizenz:
Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

dansk  Deutsch  English  español  Esperanto  français  italiano  Malti  Nederlands  polski  sicilianu  suomi  svenska  Tiếng Việt  македонски  русский  українська  বাংলা  日本語  中文(简体)  中文(繁體)  العربية  +/−

Lizenz:
Public domain
Credit:
self scanned from own book
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 21 Mar 2024 05:01:24 GMT

Relevante Bilder

(c) Bundesarchiv, N 1310 Bild-048 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 102-00394 / CC-BY-SA 3.0

Relevante Artikel

Reichstag (Weimarer Republik)

Der Reichstag der Weimarer Republik war nach der Weimarer Reichsverfassung von 1919 das Parlament und damit eines der obersten Organe des Deutschen Reichs. Der Reichstag trat erstmals am 24. Juni 1920 zusammen. Er übernahm seine Tätigkeit von der Weimarer Nationalversammlung, die vom Februar 1919 bis zum Mai 1920 als Parlament gedient hatte. Der Reichstag tagte bis 1933 im Berliner Reichstagsgebäude und wurde nach einem Verhältniswahlrecht gewählt. Pro 60.000 Stimmen erhielt eine Partei einen Sitz. .. weiterlesen