Deutsches Reichsgesetzblatt 27T2 046 1086
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GrenzsteinEin Grenzstein ist eine übliche Kennzeichnung von Grenzpunkten einer Flurstücksgrenze. Grenzsteine werden zur örtlichen Kennzeichnung sichtbar, aber bodenbündig in den Grenzpunkt gesetzt, in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern. Bei Feld- und Waldgrenzen können sie aber auch einige Dezimeter aus dem Boden ragen, um für Landwirte beim Ackern gut sichtbar zu sein. Diese wurden üblicherweise als Gütersteine bezeichnet. In sehr lange Grenzen wurden früher so genannte Läufersteine gesetzt, meist alle 100 Meter. .. weiterlesen