Das -Juristische- Examen (Tübingen vor 1850)
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Juristenausbildung in DeutschlandDie Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen. Die Befähigung zum Richteramt setzt ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität und einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) voraus. Bundeseinheitlich geregelt sind diese Grundlagen im Deutschen Richtergesetz und ergänzend im Juristenausbildungsgesetz des jeweiligen Landes. .. weiterlesen
Christian Reinhold KöstlinChristian Reinhold Köstlin war ein deutscher Rechtswissenschaftler für Strafrecht. Darüber hinaus galt er als ein vielseitiger und bekannter Dichterjurist. .. weiterlesen
Leopold August WarnkönigLeopold August Warnkönig war ein deutscher Jurist. .. weiterlesen
Adolph MichaelisAdolph Michaelis war ein deutscher Rechtswissenschaftler. .. weiterlesen
Eduard von SchraderHeinrich Eduard Siegfried Schrader, ab 1853 von Schrader, war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Rechtshistoriker und Hochschullehrer. .. weiterlesen
Max Samuel von MayerMax Samuel Mayer, ab 1862 von Mayer, war ein deutscher Advokat und akademischer Rechtsgelehrter. .. weiterlesen