D Verkehrszeichen G Kat frei
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G-Kat-PlaketteDie G-Kat-Plakette oder Ozonplakette wurde im Juli 1995 im Rahmen des Ozongesetzes eingeführt. Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator wurden mit einem Aufkleber mit Nennung des Kennzeichens an der Windschutzscheibe versehen. Der Grenzwert für die Ozonkonzentration betrug 240 μg/m³. Sowohl das Gesetz als auch die Plakette erwiesen sich als überflüssig, weil nur einmal in Hessen wegen Ozonalarm ein Fahrverbot wegen Sommersmog verhängt wurde. Die Regelungen wurden zudem 2007/2008 von den „Umweltplaketten“ ersetzt. Die G-Kat-Plakette ist somit bedeutungslos geworden und kann seitdem entfernt werden. .. weiterlesen