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Allgemeines Landrecht für die Preußischen StaatenDas Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat. Das Gesetz wurde weitgehend unter Friedrich dem Großen erarbeitet und unter Friedrich Wilhelm II. im Jahr 1794 erlassen. .. weiterlesen
Jütisches RechtDas jütische Recht ist eine Gesetzesordnung von 1241, die unter Waldemar II. in Kraft trat. Das Jütische Recht galt auf der Halbinsel Jütland bis an die Eider, auf diversen angrenzenden kleineren Inseln sowie auf den Inseln Fünen, Fehmarn und Helgoland und ist eine der ältesten schriftlich fixierten Rechtsgrundlagen in Dänemark. .. weiterlesen
Code civilDer Code civil regelt das französische Zivilrecht. Es wurde 1804 von Napoleon Bonaparte eingeführt und in den nachfolgenden drei Jahren durch ein Zivilprozessbuch, den Code de procédure civile, und ein Handelsgesetzbuch, den Code de commerce ergänzt. Zwischen 1807 und 1815 und nochmals zwischen 1852 und 1870 unter Napoleon III. wurde der Code civil offiziell auch Code Napoléon genannt. Napoleon sah die Gesetzessammlung als sein persönliches Werk an und gab ihr ursprünglich den Titel Code civil des Français. .. weiterlesen
II. Zivilsenat des ReichsgerichtsDas Reichsgericht in Leipzig war in bis zu neun Zivilsenate eingeteilt. Der II. Zivilsenat bestand von 1879 bis 1945. .. weiterlesen
Bürgerliches GesetzbuchDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und steht damit in Abgrenzung zum öffentlichen Recht. Zusammen mit seinen Nebengesetzen bildet es das allgemeine Privatrecht. Neben dem allgemeinen Privatrecht stehen ergänzend die Sonderprivatrechte, die spezielle Regelungen für bestimmte Sachgebiete oder Berufsgruppen vorhalten, so die für Kaufleute geltenden Normen des Handelsrechts oder die kollektivrechtlichen Regeln des Arbeitsrechts. Gleichwohl bietet das BGB nebst dem genannten „Annex“ keine vollständige Kodifikation des Zivilrechts. .. weiterlesen
Gemeines RechtAls Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Daneben hatten die eigenständig entwickelten Rechtstraditionen des gemeindeutschen Rechts, entstanden aus Partikularrechten, insbesondere den Einflüssen des sächsischen und des fränkischen Rechts, erhebliche Bedeutung. Als vierte Säule nahm das Naturrecht Einfluss auf die europäische Rechtskultur. .. weiterlesen