Corpus Iuris Civilis 03
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Römisches RechtAls römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Da die in der Spätantike im Corpus iuris civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts im Hochmittelalter in Bologna wiederentdeckt wurden, setzte sich die Wirkung des römischen Rechts bis ins 19. Jahrhundert fort, da die Quellen für das Recht in den meisten Staaten Europas als maßgeblich betrachtet wurden. Die Etablierung des Corpus Iuris Civilis als geltendes Reichsrecht im Heiligen Römischen Reich führte zu Kodifikationen im heutigen Europa, die begrifflich zur Rezeption des römischen Rechts führten. .. weiterlesen