Coat of Arms of the Electorate of Bavaria 1753


Autor/Urheber:
Attribution:
Das Bild ist mit 'Attribution Required' markiert, aber es wurden keine Informationen über die Attribution bereitgestellt. Vermutlich wurde bei Verwendung des MediaWiki-Templates für die CC-BY Lizenzen der Parameter für die Attribution weggelassen. Autoren und Urheber finden für die korrekte Verwendung der Templates hier ein Beispiel.
Größe:
462 x 489 Pixel (2412679 Bytes)
Beschreibung:
Wappen des Kurfürstentums Bayern 1753
Lizenz:
Credit:
Eigenes Werk, using elements by Sodacan
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 20 Apr 2024 02:39:44 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Orden vom Goldenen Vlies

Der Orden vom Goldenen Vlies ist ein 1430 gegründeter burgundischer Ritterorden. Die Aufnahme in diesen wurde nach dem Vorbild der ritterlichen Ordensgemeinschaft zu einer vom römisch-deutschen Kaiser, dem Haus Habsburg und seit 1700 dem spanischen Königshaus verliehenen Auszeichnung für Verdienste. .. weiterlesen

Bayerischer Ministerpräsident

Der Bayerische Ministerpräsident ist gemäß dem vierten Abschnitt des ersten Hauptteils der Verfassung des Freistaates Bayern der Vorsitzende der Bayerischen Staatsregierung. .. weiterlesen

Wappen Bayerns

Das Wappen Bayerns existiert in einer großen und in einer kleinen Form. Das kleine Staatswappen besteht aus einem Schild mit dem bayerischen Rautenbanner gekrönt von der Volkskrone. Das große Staatswappen besteht aus einem gevierten Schild mit einem Herzschild, das dem Schild des kleinen Wappens entspricht. Auch auf dem großen Staatswappen ruht die Volkskrone und es wird von zwei bayerischen Löwen gehalten. In seiner heutigen Form wurde es am 5. Juni 1950 mit dem „Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern“ eingeführt. Der Entwurf wurde 1945 von Eduard Ege geschaffen und nimmt historische, traditionelle bayerische Wappenelemente auf. .. weiterlesen

Kurfürstentum Bayern

Kurfürstentum Bayern bezeichnet das Herzogtum Bayern seit der Erlangung der Kurwürde für die Herzöge von Bayern im Jahr 1623 bis zum Erlöschen der bayerischen Kurwürde 1806. Ab 1777 bestand dann das Kurfürstentum Pfalz-Baiern, wobei nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens die (achte) pfälzische Kur erlosch, während die bayerische bestehen blieb. Wenige Monate nach Ausrufung des Königreichs Bayern 1806 endete mit dem Beitritt Bayerns zum Rheinbund jede Bezugnahme auf Zugehörigkeit und Funktionen im Reich, also auch auf die Kurwürde. .. weiterlesen

Rentamt Straubing

Das Rentamt Straubing gehörte von 1507 bis 1623 zum Herzogtum, danach bis 1806 Kurfürstentum Bayern. Zusammen mit dem Rentamt Landshut bildete es das „Unterland“. Zwischen 1802 und 1919 war es der Name des Vorläufers des heutigen Finanzamts Straubing. .. weiterlesen

Rentamt Burghausen

Das Rentamt Burghausen mit Sitz auf der Burg zu Burghausen war zwischen 1507 und 1802 ein Rentamt des Herzogtums, später des Kurfürstentums Bayern. Gemeinsam mit München bildete es das „Oberland“. Das Vitztumsamt Burghausen bestand bereits mindestens seit 1392. .. weiterlesen

Rentamt

Rentamt, auch Renterei oder Rentei, ist der Begriff, der seit dem Spätmittelalter für die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung unter der Leitung eines Rentmeisters oder Rentamtmanns stand. Später bezeichnete „Rentamt“ eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen oder auch zur Finanzverwaltung an einigen Universitäten. Im Herzogtum Bayern führten bis 1802 auch die Regierungen der fünf Landesteile die Bezeichnung Rentamt. .. weiterlesen