CH-NB - 1798-1803, Einquartierung fremder Truppen - Collection Gugelmann - GS-GUGE-HESS-D-E-1
Größe:
5344 x 3639 Pixel (45596616 Bytes)
Beschreibung:
1798/1803, Einquartierung fremder Truppen; In einem Salon versuchen zwei einquartierte Soldaten, sich Weltmännisch-galant zu benehmen trotz verlotterter Kleidung. Als Erfrischung wird vornehm heisse Schokolade angeboten. Der Missbrauch von Bilderhaken und die ungenierte Verrichtung des Hundes lassen jedoch das Getue zur Karikatur verkommen.; Umrissradierung, koloriert
Kommentar zur Lizenz:
Diese Datei stammt aus der Sammlung der
Schweizerischen Nationalbibliothek und wurde auf Wikimedia Commons im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit
Wikimedia CH veröffentlicht. Korrekturen und zusätzliche Informationen sind willkommen.
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 05 Jan 2023 09:54:55 GMT
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Einquartierung
Unter Einquartierung, zumeist im Kriegsfall, versteht man, im Gegensatz zur Unterbringung von Militärpersonen in Kasernen oder im Bürgerquartier, die Zuweisung und Aufnahme in Quartiere. Diese Unterkünfte sind zivile Wohnbereiche, die aufgrund gesetzlicher Verordnungen oder ungesetzlicher Beschlagnahme von den Bürgern durch Militärangehörige requiriert werden. Das Wort wird auch umgangssprachlich für die einquartierten Soldaten selbst oder auch für freiwillig bereitgestellte Schlafplätze von Gästen bei Großveranstaltungen wie Kirchentagen oder Katholikentagen gebraucht.
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