Bundesarchiv Bild 183-H28335, RAD-Flak, Ausheben eines Schützengrabens

(c) Bundesarchiv, Bild 183-H28335 / CC-BY-SA 3.0

Autor/Urheber:
Wöhr
Größe:
799 x 533 Pixel (230853 Bytes)
Beschreibung:
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
RAD-Flak, Ausheben eines Schützengrabens

Die erste Arbeit nach dem Stellungswechsel - Eingraben, immer nur eingraben. Die Sowjets sind auf der Wacht, Scharfschützen eine ständige Gefahr für die jungen Männer der RAD-Flakbatterie sich ebenfalls so unsichtbar wie möglich zu machen. [Frühjahr 1945] Prop.-Kp. RAD, Film-Nr. 25693 Bildberichter: Wöhr, Text: Berendt

[Im Hintergrund mittlerer Schützenpanzer (Sd.Kfz. 251)]
Lizenz:
Credit:
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Fri, 29 Mar 2024 11:57:07 GMT

Relevante Bilder

(c) Bundesarchiv, Bild 183-2003-1215-506 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 146-2006-205 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 146-2003-0048 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 183-C12671 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 183-J30355 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 146-1980-010-01 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 183-2006-0124-500 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 146-1987-085-19 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-P022078 / Frankl, A. / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 183-S43436-021 / CC-BY-SA 3.0

Relevante Artikel

Reichsarbeitsdienst

Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“ Zunächst wurden junge Männer für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. .. weiterlesen