Kaiser Wilhelm II.
Dieses Bild wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen dem deutschen Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland aus dem deutschen Bundesarchiv für Wikimedia Commons zur Verfügung gestellt. Das deutsche Bundesarchiv gewährleistet eine authentische Bildüberlieferung nur durch die Originale (Negative und/oder Positive), bzw. die Digitalisate der Originale im Rahmen des Digitalen Bildarchivs. |
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Großherzoglich Mecklenburgisches Füsilier-Regiment „Kaiser Wilhelm“ Nr. 90Das Großherzoglich Mecklenburgische Füsilier-Regiment „Kaiser Wilhelm“ Nr. 90 war ein Infanterieverband der Preußischen Armee. .. weiterlesen
HohenzollernDas Haus Hohenzollern war eine der bedeutendsten Dynastien der deutschen Geschichte. Das nach seinem Stammsitz, Burg Hohenzollern in Schwaben, benannte Adelsgeschlecht stellte mit seinem fränkischen Zweig seit 1192 die Burggrafen von Nürnberg, seit 1415 die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg, seit 1525 die Herzöge in Preußen und seit 1701 die preußischen Könige sowie von 1871 bis zum Ende des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1918 die Deutschen Kaiser. .. weiterlesen
DreikaiserjahrDas Jahr 1888 ist als Dreikaiserjahr in die deutsche Geschichte eingegangen. .. weiterlesen
Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen ReichesVon 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren in Personalunion zugleich Deutsche Kaiser. Das war der Titel für das „Bundespräsidium“. .. weiterlesen
Liste der Staatsoberhäupter DeutschlandsDie Liste der Staatsoberhäupter Deutschlands führt die Oberhäupter des deutschen Nationalstaats seit der Reichsgründung 1871 auf. .. weiterlesen
Deutscher KaiserDer Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Grundlage war Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 sowie daraufhin der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16. April 1871. Die ältere Bezeichnung für den Funktionsträger in der Verfassung des Norddeutschen Bundes lautete „Präsidium des Bundes“ oder „Bundespräsidium“. Die Verfassungsnorm behielt diese ältere Bezeichnung bei, die in der Praxis jedoch völlig hinter dem Kaisertitel zurücktrat. In der Zeit des deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger: Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II. .. weiterlesen