Auswärtiges Amt, Gastarbeiter-Vertrag mit Spanien

(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F008013-0006 / Unterberg, Rolf / CC-BY-SA 3.0

Autor/Urheber:
Unterberg, Rolf
Größe:
768 x 797 Pixel (74780 Bytes)
Beschreibung:
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Unterzeichung des deutsch-spanischen Akommens über die Wanderung, Anwerbung und Vermittlung von spanischen Arbeitnehmern nach der Bundesrepublik Deutschland durch den spanischen Botschafter Marqués de Bolarque und Staatssekretär van Scherpenberg am 29. März 1960 im Auswärtigen Amt

Unterzeichner: Botschafter Marqués de Bolarque und Staatssekretär van Scherpenberg
rechts vorne: VLR Hoffmann

im Hintergrund: Herr Sorribes, eine Dolmetscherin, Ministerialdirektor Dr. Janz, Ministerialdirigent Ehmke, LR I Schmiedt, von Braun (halb verdeckt)
Lizenz:
Credit:
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 08 Feb 2024 21:04:07 GMT

Relevante Bilder

(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F013093-0001 / Unterberg, Rolf / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F040746-0018 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F038815-0016 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F038815-0012 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F013070-0005 / Wegmann, Ludwig / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F004214-0033 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 183-1984-0712-010 / Rainer Weisflog / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 183-1989-0303-020 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F057884-0009 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0

Relevante Artikel

Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland

Durch die Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland wurden ab Mitte der 1950er-Jahre Arbeitskräfte aus dem Ausland angeworben und vermittelt. Die Bundesregierung verfolgte diese Politik bis wenige Jahre nach der ersten Ölkrise von 1973. Die hierfür grundlegenden Anwerbeabkommen wurden in den Jahren von 1955 bis 1968 mit Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien geschlossen. Auf Basis dieser Vereinbarungen gewährte Deutschland den ausländischen Arbeitnehmern einen zeitlich befristeten Aufenthalt im Land zum Zweck der Erzielung von Erwerbseinkommen. Mit weiteren Staaten wurden Anwerbeabkommen geschlossen, die der Erweiterung beruflicher Kenntnisse dienen sollten. Die Angeworbenen wurden Gastarbeiter genannt, wobei dieser Begriff ab den 1960er Jahren nach faktischem Wegfall der zeitlichen Befristung auch als Bezeichnung für Arbeitsmigranten im Allgemeinen populär wurde. Insgesamt kamen von 1955 bis 1973 etwa 14 Millionen Gastarbeiter in die Bundesrepublik, 11 bis 12 Millionen kehrten in ihre Herkunftsländer zurück. Am 23. November 1973 trat ein von der sozialliberalen Koalition verhängter Anwerbestopp in Kraft. .. weiterlesen

Gastarbeiter

Der Begriff Gastarbeiter bezeichnet Mitglieder einer Personengruppe, denen aufgrund von Anwerbeabkommen ein zeitlich befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Österreich oder der Schweiz zur Arbeitsaufnahme gewährt wurde. Der Begriff wurde jedoch seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland auch nach faktischem Wegfall der zeitlichen Befristung ohne weitere Differenzierung als Bezeichnung für Arbeitsmigranten umgangssprachlich verwendet. .. weiterlesen