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NichtkombattantAls Nichtkombattanten werden im Kriegsvölkerrecht Personen bezeichnet, die keinen Kombattantenstatus haben. Darunter fallen sowohl Zivilpersonen als auch Angehörige der Streitkräfte, die jede feindselige Handlung unterlassen, weil sie verwundet sind, sich ergeben haben oder gefangengenommen wurden, außerdem das Sanitäts- und Seelsorgepersonal ohne Kampfauftrag. Schließlich zählen auch Personen dazu, die sich unrechtmäßig an Feindseligkeiten beteiligen und deshalb keinen Kombattantenstatus genießen. .. weiterlesen
Genfer KonventionenDie Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges oder eines internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde, die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See, die Kriegsgefangenen und die Zivilpersonen in Kriegszeiten. .. weiterlesen