Bescheinigung über den Kirchenaustritt von 1941
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Bescheinigung über den Kirchenaustritt von 1941
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Foto von einer Bescheinigung meiner verstorbenen Mutter
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KirchenaustrittDer Kirchenaustritt ist die vom Mitglied veranlasste Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft in einer Kirche. In diesem Sinne ist er nur dort erforderlich, wo das staatliche Recht Folgen an eine Mitgliedschaft knüpft, aber nicht alle Gemeinschaften einen Austritt zulassen. In Deutschland gelten die Landesgesetze über den „Kirchenaustritt“ daher nur für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, für diese allerdings unabhängig davon, ob sie sich selbst als „Kirche“ bezeichnen. .. weiterlesen