Benutzer Friedrich.Kromberg SchuldR Änderungen v1


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Änderung eines Schuldverhältnisses
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Ersteller: Friedrich Kromberg
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 02 Dec 2023 08:40:09 GMT

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Als Vergleich bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird. Die Legaldefinition findet sich in § 779 BGB. .. weiterlesen

Schuldübernahme

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Schuldbeitritt

Der Schuldbeitritt ist im Schuldrecht eine Schuldmitübernahme, bei der dem bisherigen Schuldner mindestens ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner zu dessen bisheriger Alleinschuld beitritt. .. weiterlesen

Anerkenntnis

Das Anerkenntnis ist im Zivilrecht ein rechtserhebliches Handeln, durch das ein Schuldverhältnis bekräftigt und im Extremfall auch neugeschaffen wird, oder im Zivilprozessrecht eine Prozesshandlung, mit welcher ein Beklagter im Gerichtsprozess den Anspruch des Klägers ganz oder als zum Teil bestehend anerkennt. .. weiterlesen

Schuldrecht (Österreich)

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