Banngrenze und Hoheitsgrenze gemeindefreies Gebiet Rheinau
unbekannt
Bann- und Eigentumsgrenze sowie deutsch-französische Hoheitsgrenze beim gemeindefreien Gebiet Rheinau in den Jahren 1828 und 1882 vor und nach der Rheinkorrektion
Max Honsell: Die Korrektion des Oberrheines. Von der Schweizer Grenze unterhalb Basel bis zur Grossherzoglich-Hessischen Grenze unterhalb Mannheim, insbesondere der Badische Antheil an dem Unternehmen. Atlasband (=Beiträge zur Hydrographie des Grossherzogtums Baden, Band 3), Braun, Karlsruhe 1885.
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Rheinau (gemeindefreies Gebiet)Das gemeindefreie Gebiet Rheinau ist der rechtsrheinische, auf deutschem Gebiet liegende Grundbesitz der französischen Stadt Rhinau und umfasst 9,98 km². Es entspricht von der Ausdehnung her dem rechtsrheinischen Teil der Gemarkung Rhinau. Die Bezeichnung für das Gebiet variiert auch seitens amtlicher Stellen. Gebräuchliche Bezeichnungen sind Rheinau, gemeindefreies Gebiet Rheinau, gemeindefreier Grundbesitz oder Rheinauer Wald und daraus abgeleitete Kombinationen. Im Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes wurde das Gebiet lediglich unter der Bezeichnung Gemeindefreier Grundbesitz aufgeführt. Seit dem 31. Dezember 2010 heißt die Bezeichnung offiziell Rheinau, gemeindefreies Gebiet. .. weiterlesen